• Mit einer Reiserücktrittsversicherung auf der sicheren Seite

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    Januar 2nd, 2012adminAllgemein

    Eine Reiserücktrittsversicherung sollte für jede Reise abgeschlossen werden, wenn für diese im Vorfeld Zahlungen geleistet werden. Sollte diese Reise aus unvorhersehbaren Gründen nicht angetreten werden können, werden so alle Stornogebühren und Anzahlungen erstattet, denn meist wird von den Reisenden er Urlaub bereits schon lange vor dem Reisetermin gebucht. Bis zu dem Antritt der Reise kann jedoch sehr viel passieren, was dann wiederum zur Folge hat, dass der Kunde diese Reise nicht antreten kann. Es kann unerwartet zu einer schweren Erkrankung kommen, zu einem Todesfall in der Familie, zu einer Schwangerschaft, zu einem unerwarteten Einberufungsbefehl oder gar zu einer gerichtlichen Verhandlung. In dem Fall wäre das Geld verloren ohne eine Reiserücktrittsversicherung.

    Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die verauslagten Kosten, wenn die Reise absolut nicht angetreten werden kann. Der Schutz ist an Gründe gebunden. Diese müssen hinreichend belegbar sein, denn die Versicherung tritt nicht ein, wenn der Reisende es sich nur anders überlegt hat oder beispielsweise es zur Trennung zwischen Partnern gekommen ist.

    Im Versicherungsvertrag werden die anerkannten Rücktrittsgründe festgelegt und unterscheiden sich zwischen den Gesellschaften oft gravierend. Diese Versicherung tritt nicht ein bei Krankheiten, die bereits im Vorfeld schon bestanden, bei betrieblichen Problemen mit dem Urlaub oder bei privaten Problemen. In anerkannten Fällen erhält der Kunde die Anzahlung zurück, die Auslagen für einen bezahlten Reisepass und die Stornogebühren.

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